{"id":99,"date":"2015-06-09T11:03:43","date_gmt":"2015-06-09T10:03:43","guid":{"rendered":"https:\/\/fo-dagstuhl.cs.uni-saarland.de\/?page_id=99"},"modified":"2024-11-04T17:51:10","modified_gmt":"2024-11-04T16:51:10","slug":"statutes-in-german","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/friends-of-dagstuhl.de\/?page_id=99","title":{"rendered":"Statutes (in German)"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\">Verein zur F\u00f6rderung<br \/>\nvon Schloss Dagstuhl &#8211; Leibniz-Zentrum f\u00fcr Informatik<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Satzung (<a href=\"http:\/\/friends-of-dagstuhl.de\/wp-content\/uploads\/2015\/07\/FoD-Satzung.pdf\">als pdf<\/a>)<\/strong><br \/>\nin der Fassung vom Tag der Gr\u00fcndung am 06.05.2014<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 \u2013 Name, Rechtsform, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen<\/li>\n<\/ol>\n<p>Verein zur F\u00f6rderung von<br \/>\nSchloss Dagstuhl &#8211; Leibniz-Zentrum f\u00fcr Informatik.<\/p>\n<p>Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung f\u00fchrt er den Zusatz \u201ee.V.\u201c.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in Wadern.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 2 \u2013 Vereinszweck<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordung (AO).<\/li>\n<li>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung von Wissenschaft und Forschung in Schloss Dagstuhl &#8211; Leibniz-Zentrum f\u00fcr Informatik.<\/li>\n<li>Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung und Bereitstellung von Mitteln zur F\u00f6rderung von Wissenschaft und Forschung in Schloss Dagstuhl &#8211; Leibniz-Zentrum f\u00fcr Informatik sowie durch die Verwaltung im mit vergleichbarer Zielsetzung treuh\u00e4nderisch anvertrauter Mittel<\/li>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 3 \u2013 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden, die bereit ist, den Vereinszweck zu f\u00f6rdern.<\/li>\n<li>Der Beitritt ist jederzeit m\u00f6glich. Er geschieht auf Empfehlung zweier Mitglieder durch einen an den Vorstand zu richtenden schriftlichen Aufnahmeantrag. Die Mitgliedschaft wird wirksam mit dem Aufnahmebeschluss des Vorstandes.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 4 \u2013 Ende der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet au\u00dfer bei Tod oder Aufl\u00f6sung der juristischen Person<\/p>\n<ul>\n<li>durch Austritt, der nur durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres m\u00f6glich ist.<\/li>\n<li>durch Streichung aus der Mitgliederliste, die erfolgt, wenn sich das Mitglied mit mehr als einem Jahresbeitrag in R\u00fcckstand befindet und der R\u00fcckstand trotz Mahnung, Fristsetzung und Androhung der Streichung nicht binnen drei Monaten nach der Androhung des Ausschlusses getilgt worden ist.<\/li>\n<li>durch Ausschluss wegen vereinssch\u00e4digenden Verhaltens auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Das betroffene Mitglied ist vor dem Ausschluss anzuh\u00f6ren.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a7 5 \u2013 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 \u2013 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Wahl der Vorstandsmitglieder und der Kassenpr\u00fcfer.<\/li>\n<li>Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung.<\/li>\n<li>Entlastung des Vorstandes.<\/li>\n<li>Festsetzung der H\u00f6he der Beitr\u00e4ge und die Einzelheiten ihrer Entrichtung.<\/li>\n<li>Ausschluss eines Mitgliedes wegen vereinssch\u00e4digenden Verhaltens.<\/li>\n<li>\u00c4nderung der Satzung.<\/li>\n<li>Aufl\u00f6sung des Vereins und die Bestimmung \u00fcber das Vereinsverm\u00f6gen im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"2\">\n<li>Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal j\u00e4hrlich vom Vorsitzenden des Vereins durch schriftliche Einladung unter Mitteilung der Tagesordnung und mit einer Ladungsfrist von mindestens zwei Wochen einzuberufen. Weitere Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn dies von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern f\u00fcr erforderlich gehalten wird oder wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich beim Vorstand beantragt.<\/li>\n<li>Der Vorsitzende des Vereins leitet die Mitgliederversammlung, in seiner Abwesenheit ein von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hltes Mitglied. F\u00fcr den Fall der Abwesenheit des Schriftf\u00fchrers bestimmt der Versammlungsleiter den Protokollf\u00fchrer.<\/li>\n<li>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder. Jedes Mitglied kann sich durch ein anderes vertreten lassen; die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und in der Versammlung vorzulegen. Die Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden und der vertretenen Mitglieder gefasst.<\/li>\n<li>Beschl\u00fcsse \u00fcber den Ausschluss eines Mitglieds, \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen sowie \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins und die Bestimmung \u00fcber den Anfall des Vereinsverm\u00f6gens bei Aufl\u00f6sung bed\u00fcrfen einer Mehrheit von zwei Drittel aller Vereinsmitglieder. In diesen F\u00e4llen ist schriftliche Stimmabgabe m\u00f6glich, Vertretung dagegen ausgeschlossen. Hierauf ist in der Ladung hinzuweisen.<\/li>\n<li>\u00dcber die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und vom Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 7 \u2013 Vorstand<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr drei Jahre gew\u00e4hlt; Wiederwahl ist m\u00f6glich. Die Mitgliederversammlung kann eine h\u00f6here Anzahl von Vorstandsmitgliedern w\u00e4hlen.<\/li>\n<li>Die Vorstandsmitglieder w\u00e4hlen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden, den ersten stellvertretenden Vorsitzenden (Schriftf\u00fchrer) und den zweiten stellvertretenden Vorsitzenden (Schatzmeister).<\/li>\n<li>Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht in die Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliederversammlung fallen. Er trifft seine Entscheidung mit Mehrheit seiner Mitglieder.<\/li>\n<li>Der Vorsitzende und der erste stellvertretende Vorsitzende vertreten gemeinsam den Verein nach au\u00dfen. Sie bilden den Vorstand im Sinne des \u00a7\u00a026\u00a0BGB. Der Vorstand kann zur Erledigung der laufenden Gesch\u00e4fte Einzelvollmacht erteilen und auch weitere Vorstandmitglieder bevollm\u00e4chtigen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 8 \u2013 Beitr\u00e4ge und Spenden<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Der Mindestbeitrag f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Die Beitr\u00e4ge der juristischen Personen sollen h\u00f6her liegen; sie sind jeweils mit dem Vorstand zu vereinbaren.<\/li>\n<li>Die Beitr\u00e4ge werden zu Beginn eines jeden Kalenderjahres f\u00e4llig. Besteht im Falle des Eintritts in den Verein die Mitgliedschaft weniger als sechs Monate innerhalb eines Kalenderjahres, ist nur der halbe Jahresbeitrag zu zahlen.<\/li>\n<li>Dar\u00fcber hinaus nimmt der Verein jederzeit von Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern Spenden zur F\u00f6rderung des Vereinszwecks entgegen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 9 \u2013 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein wird aufgel\u00f6st<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Durch Beschluss der Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>Bei Zielerreichung oder bei endg\u00fcltiger Vereitelung des Zieles durch Beschluss des Vorstandes.<\/li>\n<li>Bei rechtskr\u00e4ftiger Aberkennung seiner Gemeinn\u00fctzigkeit.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"2\">\n<li>Nach Aufl\u00f6sung des Vereins findet die Abwicklung durch den Vorstand als Liquidator statt.<\/li>\n<li>Das Vereinsverm\u00f6gen ist auf die Schloss Dagstuhl &#8211; Leibniz-Zentrum f\u00fcr Informatik GmbH zu \u00fcbertragen, die es ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zecke zu verwenden hat. Sollte die Schloss Dagstuhl \u2013 Leibniz-Zentrum f\u00fcr Informatik GmbH im Zeitpunkt des Verm\u00f6gensanfalls nicht mehr gemeinn\u00fctzig oder aufgel\u00f6st sein, so f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die Gesellschaft f\u00fcr Informatik e.V., Bonn, die es ausschlie\u00dflich zur F\u00f6rderung von Wissenschaft und Forschung in der Informatik zu verwenden hat.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 10 \u2013 Stellung des Finanzamtes<\/strong><\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und der Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins sind dem zust\u00e4ndigen Finanzamt anzuzeigen. F\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen, die den Zweck der Stiftung betreffen, sowie f\u00fcr den Beschluss \u00fcber den Verm\u00f6gensanfall nach Aufl\u00f6sung des Vereins ist die Unbedenklichkeitserkl\u00e4rung des Finanzamtes einzuholen.<\/p>\n<p><strong>Saarbr\u00fccken, den 06.05.2014<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verein zur F\u00f6rderung von Schloss Dagstuhl &#8211; Leibniz-Zentrum f\u00fcr Informatik Satzung (als pdf) in der Fassung vom Tag der Gr\u00fcndung am 06.05.2014 \u00a7 1 \u2013 Name, Rechtsform, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen Verein zur F\u00f6rderung von Schloss Dagstuhl &#8211; Leibniz-Zentrum f\u00fcr Informatik. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 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